5. Anträge der Parteien Die stv. Generalstaatsanwältin Q.________ beantragte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 15. Mai 2023 die folgenden Anträge (pag. 1004 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 8. Dezember 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche von den Anschuldigungen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, an-