Ferner wurde bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland der Stand des Verfahrens BJS 21 4105 abgeklärt und die entsprechende Einstellungsverfügung ediert. Schliesslich wurde beim Midi R.________ (Ortschaft) der Aufenthaltsstatus des Beschuldigten abgeklärt (pag. 1061 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden zudem die Straf- und Zivilklägerin sowie der Beschuldigte noch einmal befragt (pag. 1068 ff.).