693 f.) – den Antrag auf Einsetzung als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten, dies rückwirkend per Berufungserklärung (pag. 1028). Sein Gesuch wurde, wie bereits im erstinstanzlichen Hauptverfahren, von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 17. März 2023 begründet abgewiesen (pag. 1042 f.).