5. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 7'490.00. 6. A.________ hat dem Kanton Bern die auf den Schuldspruch entfallende Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ in der Höhe von CHF 1'123.50 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 7. A.________ hat Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 268.80 zwischen der auf Schuldspruch entfallenden amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).