1. Zu einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 2'160.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Biel vom 6. März 2020. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet (Art. 51 StGB). Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. V. 1. Die Verfahrenskosten werden wie folgt bestimmt: