Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Biel vom 6. März 2020 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. A.________ wird verwarnt. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. IV. A.________ wird in Anwendung der Art. 34, 42, 44, 47, 49 Abs. 1 und 2, 106, 181 StGB, Art. 90 Abs. 2 SVG, Art. 426 ff. StPO 2 verurteilt: