Bereits Dr. med. E.________ thematisierte in seiner Ergänzung vom 12. Oktober 2018 jedoch die IV-Rente, indem er festhielt, diese habe den Beschwerdeführer von weiterer Arbeitstätigkeit entbunden, womit er weniger Stress unterworfen sei, was den Schluss nahelege, dass dies ebenfalls geholfen habe, dass sich die psychiatrische Symptomatik anscheinend habe beruhigen können (amtliche Akten BVD, pag. 277 Rückseite). Dieser Umstand ist somit ebenfalls nicht als neu zu bezeichnen.