Der Beschwerdeführer habe aufgrund der aktuellen Datenlage zudem seinen Alkoholkonsum reduzieren können, was zu weniger aggressiven Ausbrüchen geführt habe, auch wenn die allgemeine Delinquenz trotz laufenden Strafverfahrens weitergegangen sei. Die deliktsrelevante Persönlichkeitsakzentuierung sei weiterhin vorhanden, wobei hier aktuell dissoziale und paranoide Persönlichkeitsstörungen zu benennen seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass die impulsive Seite in der Persönlichkeit des Beschwerdeführers vor allem aufgrund des mittlerweile deutlich geringeren Alkoholkonsums zurückgegangen sei. Die vor Jahren noch ausgeprägte Suchterkrankung, so Dr. med.