7 psychische Störungen festgestellt, die sich mit den Feststellungen von Dr. med. D.________, wonach es sich beim Beschwerdeführer um einen schwer kranken Menschen handle, decken. Im Ergänzungsgutachten vom 12. Oktober 2018 wurden die Diagnosen vom 11. Juli 2016 bestätigt. Ergänzend führte Dr. med. E.________ aus, der bisherige (Spontan)Verlauf bezüglich des psychiatrischen Zustandsbilds beim Beschuldigten (mit nur beschränkter psychiatrischer Therapie) habe sich nicht zwingend ungünstig gezeigt.