7. Mit Schreiben vom 4. Mai 2022 verzichtete der Beschwerdeführer auf das Einreichen einer Replik und verwies auf die Ausführungen und Anträge in der Beschwerde vom 14. März 2022 (pag. 77). 8. Die Verfahrensleitung erachtete den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 6. Mai 2022 als abgeschlossen und stellte den Parteien den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag. 81 ff.). II.