4. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 03. Februar 2022 im Verfahren 2021.SIDGS.520 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. A.3 Anträge im Subeventualpunkt: