1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 03. Februar 2022 im Verfahren 2021.SIDGS.520 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Bewährungs- und Vollzugsdienste (Erstinstanz) zurückzuweisen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren 2021.SIDGS.520 eine Parteientschädigung im Betrag von CHF 3'274.10 auszurichten, zu bezahlen durch die Vorinstanz evtl. durch den Kanton Bern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. A.2 Anträge im Eventualpunkt: