(nachfolgend Beschwerdeführer) der schweren Körperverletzung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der versuchten Nötigung, der Sachbeschädigung, der (mehrfachen) Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz, der Tätlichkeiten, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Gestützt darauf wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten abzüglich einem Tag Polizeihaft, zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00, sowie zu einer Busse in der Höhe von CHF 600.00 verurteilt.