1. Mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. November 2018 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) der schweren Körperverletzung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der versuchten Nötigung, der Sachbeschädigung, der (mehrfachen) Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz, der Tätlichkeiten, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen.