Die Kammer geht gestützt auf die neusten Angaben von einem monatlichen Einkommen von CHF 4'750.00 aus. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% für die Bezahlung von Krankenkassenprämien, Steuern und dergleichen sowie unter Berücksichtigung von zwei Unterstützungsabzügen zu 15% bzw. einem Unterstützungsabzug von 12,5% resultiert aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten im Ergebnis ein Tagessatz in der Höhe von gerundet CHF 60.00. 15.4 Konkretes Strafmass Die Geldstrafe beläuft sich im Ergebnis auf 65 Tagessätze à CHF 60.00, ausmachend CHF 3'900.00. 15.5 Vollzug