194). Sein Einkommen erhöhte sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung somit um CHF 500.00 (vgl. pag. 79 Z. 5 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte auf mehrere Fragen hin sodann aus, er verdiene monatlich rund CHF 4'500.00 bis CHF 5'000.00 (pag. 207 Z. 12). Die Kammer geht gestützt auf die neusten Angaben von einem monatlichen Einkommen von CHF 4'750.00 aus.