21 an das Verschlechterungsverbot gebunden ist, bleibt es jedoch bei einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen. 15.3 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3'000 Franken. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz auf 10 Franken gesenkt werden.