Mit Strafbefehl vom 12. November 2019 wurde der Beschuldigte bereits wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 26 Tagessätzen zu CHF 60.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Dabei handelte es sich ebenfalls um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, überschritt der Beschuldigte doch damals die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h. Diese einschlägige Vorstrafe lag im Zeitpunkt der vorliegenden Tat etwas mehr als ein Jahr zurück, womit die neuerliche Tatbegehung noch in der Probezeit erfolgte.