201 Z. 3). Der Beschuldigte ist verheiratet und Vater zweier Kinder (pag. 191). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich mit Blick auf diese Ausführungen neutral auf die Strafe aus. Mit Strafbefehl vom 12. November 2019 wurde der Beschuldigte bereits wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 26 Tagessätzen zu CHF 60.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.