Im Ergebnis erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte am 31. Oktober 2020 um 23:55 Uhr auf der C.________(Strasse) in D.________ als Lenker seines Personenwagens die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts nach Abzug der Sicherheitsmarge um 31 km/h überschritt. 17 III. Rechtliche Würdigung