(Automarke) gehandelt hatte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die rasche Bestimmung des Fahrzeugs des Beschuldigten als Tatfahrzeug durch die Polizisten J.________ und G.________, die sich auf erstellte und nachvollziehbare Tatsachen stützte (Aufschrift «I.________», Fahrzeugtyp [L.________ (Automarke)] und Fahrzeugart [Taxi]), und die örtliche und zeitliche Nähe des Beschuldigten zur kurz zuvor festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung ein starkes Indiz für dessen Täterschaft sind.