Hinzu kommt, dass die auf der Diagrammscheibe aufgezeichneten Fahrten (pag. 5) auch mit der Auswertung der Sierzega-Messung der Gemeinde K.________ (pag. 10) korrelieren: Gemäss Letzterer wurde am 31. Oktober 2020 um 23:56 Uhr ein Fahrzeug mit 73 km/h vom Radar erfasst (bevor kurze Zeit später das Fahrzeug von J.________ und G.________ mit 53 km/h gemessen wurde, pag. 11). Gemäss Diagrammscheibe vom 31. Oktober 2020 fuhr der Beschuldigte um 23:56 Uhr ebenfalls mit rund 73 km/h, was auch kaum dem Zufall zuzuschreiben sein dürfte. Auch der von der Polizei erstellte Fotovergleich (vgl. pag. 9) spricht dafür, dass es sich beim gemessenen Fahrzeug um jenes des Beschuldigten handelte.