Dabei lässt sich zwar die exakte Geschwindigkeit von 84 km/h um 23:55 Uhr nicht ablesen. Zweifelsohne liegt die Aufzeichnung jedoch nur unweit über der Grenze von 80 km/h und damit im Bereich der gemessenen Geschwindigkeit von 84 km/h. Dass es sich dabei lediglich um einen Zufall handelt, erscheint unwahrscheinlich. Vielmehr stellt die aufgezeichnete Geschwindigkeit auf der Diagrammscheibe des Beschuldigten um die fragliche Zeit ein gewichtiges Indiz für die Täterschaft in der Person des Beschuldigten dar. Hinzu kommt, dass die auf der Diagrammscheibe aufgezeichneten Fahrten (pag. 5) auch mit der Auswertung der Sierzega-Messung der Gemeinde K.__