Taxi]), ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass deren rasche Bestimmung des Fahrzeugs des Beschuldigten ein Indiz für dessen Täterschaft darstellt. Ein weiteres Indiz stellen auch die Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers des Fahrzeugs des Beschuldigten dar (pag. 5 ff.). Dabei handelt es sich zwar nicht um das entscheidende, mit sämtlichen weiteren Anhaltspunkten jedoch um ein sehr aussagekräftiges Indiz. Auf der Diagrammscheibe vom 31. Oktober 2020 (pag. 5) sind zwischen 00:55 Uhr und 1:00 Uhr [bzw. 23:55 Uhr und 24:00 Uhr] drei Ausschläge knapp über 80 km/h verzeichnet. Dabei lässt sich zwar die exakte Geschwindigkeit von 84 km/h um 23:55 Uhr nicht ablesen.