Zwar zeigt die Diagrammscheibe vom 31. Oktober 2020 in der fraglichen Zeit auch Geschwindigkeiten von null auf, wobei es sich hierbei nach Überzeugung der Kammer eher um Haltestopps an einer Kreuzung oder einer Ampel handelt, da diese Pausen – im Gegensatz zu jenen auf der Diagrammscheibe des 30. Oktobers 2020 – jeweils nur äusserst kurz dauerten, was sich an der sehr dichten Aufzeichnung der gefahrenen Geschwindigkeiten erkennen lässt. Die Aussagen des Beschuldigten erweisen sich mit Blick auf diese Ausführungen als wenig glaubhaft. Wie nachfolgend zu zeigen sein wird, widersprechen sie zudem auch den wenigen vorhandenen objektiven Beweismitteln.