5) in Einklang bringen. Ein Blick auf die Diagrammscheibe des Vortages, mithin des 30. Oktobers 2020, zeigt nicht nur die Fahrten des Beschuldigten an diesem Tag, sondern auch seine Pausen, die er jeweils eingelegt hatte (vgl. beispielsweise die Fahrt zwischen 01:40 und 02:40 Uhr [effektiv 00:40 und 01:40 Uhr], bei welcher der Beschuldigte um 02:20 Uhr [01:20 Uhr] das Auto zum Stillstand brachte, vermutungsweise, um einen Fahrgast bezahlen und aussteigen zu lassen). Bei genauerer Betrachtung der Diagrammscheibe vom 31. Oktober 2020 (pag. 5) sind solche Pausen in der Zeit zwischen 00:30 Uhr und 01:10 Uhr [effektiv 23:30 Uhr und 00:10 Uhr] hingegen nicht auszumachen.