14 der Unschuldsvermutung gemäss Art. 6 StPO enthaltene Beweislastregel, wonach es Sache der Anklagebehörde ist, die Schuld der beschuldigten Person nachzuweisen, verletzt würde (CHRISTOPH RIEDO/GERHARD FIOLKA, in: Basler Kommentar StPO, 2. Aufl. 2014, N 20 zu Art. 6). Dass der Beschuldigte seine Fahrtenkontrolle jedoch just an diesem Tag nicht dabeigehabt haben will, wirft auch für die Kammer zumindest Fragen auf.