86 Z. 14 ff.). Weiter erklärte er nachvollziehbar, wenn man mit der Kamera messe, sei man länger am Heck, weshalb er die Kontrollschildnummer (nicht aber die Aufschrift) besser habe sehen können. Die L.________ (Automarke) habe er auch von hinten identifiziert (pag. 89 Z. 18 ff.). Auf Frage der Verteidigung, ob es richtig sei, dass er am Bahnhof gewisse Ziffern wiedererkannt habe, führte G.________ erstinstanzlich aus, dies sei richtig, und ergänzte zudem, indem er die Kamera vorne gehabt habe, sei es nicht dieselbe Qualität gewesen auf dem Display, wie wenn es ausgedruckt sei. Nach dem kleinen Display – es seien _