_ genauer hätten anschauen können, weil es das hinterste Taxi in der Reihe gewesen sei, und daraus einfach geschlossen hätten, beim gesuchten Fahrzeug handle es sich um jenes des Beschuldigten. Auch der Beweiswert des Anzeigerapportes sei stark zu relativieren, zumal sich im Nachhinein herausgestellt habe, dass die Kontrolle am Bahnhof in D.________ anders abgelaufen sei, als dies im Rapport festgehalten worden sei. Auch die Aussage von G.________, wonach er auf dem Display des Messgeräts einzelne Ziffern habe feststellen können, sei aufgrund des Fotos in den Akten, bei welchem es sich angeblich um das beste handeln solle, klar widerlegt.