Es sei auch nicht erklärbar, wie J.________ die kleine Aufschrift, nicht jedoch eine Ziffer des Kontrollschilds habe sehen können. Weiter habe J.________ mehrfach ausgesagt, dass auch G.________ den Schriftzug «I.________» habe sehen können, was jedoch nicht zutreffe, zumal Letzterer eingeräumt habe, er habe die Schrift gar nie gesehen. Es sei damit naheliegender, dass die beiden Polizisten das Fahrzeug erst am Bahnhof in D.________ genauer hätten anschauen können, weil es das hinterste Taxi in der Reihe gewesen sei, und daraus einfach geschlossen hätten, beim gesuchten Fahrzeug handle es sich um jenes des Beschuldigten.