Alleine der Umstand, dass es – wie vom Beschuldigten vorgebracht und auch belegt worden sei – andere ähnliche Taxis des gleichen Typs in der Region gebe und eine Dritttäterschaft somit möglich sei, vermöge diese Schlussfolgerung nicht umzustossen. Angesichts hinreichend konkreter und dokumentierter Anzeichen, die unüberwindbare Zweifel am Sachverhalt ausschliessen würden, liege kein Anwendungsfall des Grundsatzes «in dubio pro reo» nach Art. 10 Abs. 3 StPO vor. Somit sei davon auszugehen, dass es sich beim mit 84 km/h resp.