Auch die weiteren Indizien würden in ihrer Gesamtheit auf eine Täterschaft des Beschuldigten hindeuten: Die Polizei habe nebst der Beschriftung des Fahrzeugs und des Fahrzeugtyps (Modell, Farbe) diverse Anhaltspunkte gehabt, um darauf zu schliessen, dass es sich beim gemessenen Fahrzeug um dasjenige des Beschuldigten gehandelt habe, konkret das schemenhaft erkennbare und in der für Taxis ungewöhnlichen Länge übereinstimmende Kontrollschild, der zeitliche Ablauf, die mit der Diagrammscheibe zeitlich übereinstimmende Messung der Polizei und der Messung «Sierzega» sowie der Umstand, dass beim Taxistand