Eine Vielzahl von Umständen – so die Vorinstanz weiter – würden darauf hindeuten, dass es sich beim an der Polizei auf der C.________(Strasse) um 23:55 Uhr mit 84 km/h vorbeifahrenden Fahrzeug um das Taxi des Beschuldigten gehandelt habe: Die beiden Polizisten hätten sich nach Eintreffen am Bahnhof sehr rasch davon überzeugen können, dass es sich beim Fahrzeug des Beschuldigten um das gesuchte Fahrzeug gehandelt habe. Der Polizist J.________ habe bei der Vorbeifahrt den Namen des Taxis erfassen können und dies seinem Kollegen G.________ mitgeteilt.