___ den Schriftzug des die Geschwindigkeitsüberschreitung begangenen Fahrzeugs, welches mit 84 km/h an den Polizisten vorbeigefahren sei, habe lesen und seinem Kollegen mitteilen können, da solche Schriftzüge gerade bezwecken würden, dass sie auch während der Fahrt gelesen werden könnten. Schliesslich sei es auch glaubhaft und realitätsnah, dass ein Polizist das Kennzeichen des Fahrzeugs teilweise resp. schemenhaft habe erkennen können, anders als der andere Polizist, welcher stattdessen den seitlich am Auto angebrachten Schriftzug habe lesen können, da der eine [J.___