202 Z. 23 ff.). Auf Vorhalt, wonach er erstinstanzlich zu Protokoll gegeben habe, die Polizisten hätten gefragt, ob es in seinem Unternehmen noch andere Taxis oder Chauffeure gebe, gab der Beschuldigte an, sie hätten gefragt, ob es ein gleiches Taxi in seiner Firma gebe. Auf Frage, weshalb sie dies wohl haben wissen wollen, antwortete der Beschuldigte, sie hätten dies wissen wollen, weil er am Bahnhof der einzige L.________(Automarke) gewesen sei. Sie hätten es selber nicht gewusst, welches Taxi es gewesen sei, da sie nur gesehen hätten, dass es von hinten ein L.________(Automarke) sei. Deshalb hätten sie ihn gefragt, ob es noch andere L.________(Automarke) gebe (pag. 203 Z. 1 ff.).