Sie hätten nicht gewusst, welches Taxi es gewesen sei. Einer sei zu ihm gekommen und habe gefragt, ob es noch andere L.________(Automarke) in D.________ gebe, worauf er [der Beschuldigte] geantwortet habe, es sei Samstag, da kämen viele L.________(Automarke) von anderen Städten nach D.________, das sei die Autobahnausfahrt. Die Polizisten hätten von einem L.________(Automarke) gesprochen, es gebe aber noch andere Taxifirmen mit L.________(Automarke). Sie hätten jedoch ihn mitgenommen, obwohl er zur fraglichen Zeit nicht auf der C.________(Strasse), sondern in K.________ gewesen sei (pag. 202 Z. 23 ff.).