7 können, in der fraglichen Nacht habe er ihm aber gesagt, er habe keine Beschriftung gesehen. Auch der andere Typ, welcher das Protokoll geschrieben habe, habe gesagt, sie hätten nichts gesehen, es sei ein Taxi gewesen, von hinten wie ein L.________ (Automarke). Er, der Beschuldigte, sei 20 Minuten vor der fraglichen Zeit dort vorbeigefahren. Um 23:55 Uhr sei er nicht auf der C.________(Strasse), sondern in K.________ gewesen (pag. 201 ff. Z. 42 ff.). Auf Vorhalt, wonach J.________ zu Protokoll gegeben habe, er habe beim vorbeifahrenden Taxi den Schriftzug «I.__