80 Z. 33 ff.). Auf Frage, ob er gesehen habe, dass das Taxi angeschrieben gewesen sei, führte er aus, sie hätten es seitwärts gesehen, als er neben ihnen vorbeigefahren sei. Es habe dort auch eine Strassenbeleuchtung gehabt (pag. 80 Z. 37 ff.). Der Zeuge G.________ gab diesbezüglich im Rahmen seiner Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, die im Anzeigerapport erwähnte Aufschrift habe der Kollege J.________ erkannt (pag. 86 Z. 16 f.). Den genauen Text habe der Kollege gesehen (pag. 88 Z. 33). Er selber habe irgendeinen Text gesehen, wisse aber nicht, was genau;