1 ff.), die Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers (pag. 5 f.), die Lasermessung inklusive Fotovergleich (pag. 7 ff.), die Messung «Sierzega» an der ________ (Adresse) (pag. 10 f.), eine Aufnahme vom Mobiltelefon des Beschuldigten, welche ein anderes Taxi zeigt (pag. 51 f.), ein Foto des Taxis des Beschuldigten (pag. 116), die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung (pag. 73 ff.) sowie die Aussagen des Polizisten J.________ und G.________ ebenfalls im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung (pag. 80 ff. und pag. 86 ff.) umfassend wieder;