9.2 Bestrittener Sachverhalt Bestritten wird vom Beschuldigten demgegenüber, am 31. Oktober 2020 zur fraglichen Zeit gemäss Strafbefehl, nämlich um 23:55 Uhr, auf der C.________(Strasse) in D.________ unterwegs gewesen zu sein und dabei die vorgeworfene Widerhandlung, mithin die Geschwindigkeitsüberschreitung, begangen zu haben (pag. 201 Z. 42; vgl. auch pag. 209 f.). 10. Beweiswürdigung