in den Akten befinden (pag. 14 f.). Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand gemäss Anzeigerapport auf der C.________(Strasse) in D.________ statt (pag. 2). Unbestritten ist ebenfalls, dass der Beschuldigte am 31. Oktober 2020 mit seinem Taxi auf der C.________(Strasse) (sowie im H.________ (Quartier)) unterwegs war (pag. 203 Z 16 ff. sowie pag. 209 f.). Weiter hat mit Blick auf pag. 116 sowie die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung als erstellt zu gelten, dass das Fahrzeug des Beschuldigten am 31. Oktober 2020 an der Fahrertür mit «I.______