9. Sachverhalt 9.1 Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist vorliegend, dass aus den Aufzeichnungen der Lasermessung vom 31. Oktober 2020, 23:55:09 – 23:55:14 Uhr, die am Ausgangspukt stehende Geschwindigkeitsüberschreitung von 84 km/h (ohne Abzug der Sicherheitsmarge) klar hervorgeht (pag. 7 f.), wobei sich auch das Eichzertifikat des dabei verwendeten Lasergeschwindigkeitsmessgeräts «________» sowie ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Schulung des Polizisten und Zeugen G.________ betreffend das Lasermesssystem ________ in den Akten befinden (pag.