8. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 12. Januar 2021 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 12. Januar 2021, welcher vorliegend als Anklageschrift fungiert (Art. 356 Abs. 1 StPO), vorgeworfen, er habe am 31. Oktober 2020 um 23:55 Uhr auf der C.________(Strasse) in D.________ als Lenker eines Personenwagens die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts nach Abzug der Sicherheitsmarge um 31 km/h überschritten (pag. 23 f.).