I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), gegen die Verurteilung zur Bezahlung der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Ziff. I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), gegen den Verzicht auf Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 12. November 2019 für eine Geldstrafe von 26 Tagessätzen à CHF 60.00, ausmachend CHF 1'560.00, gewährten bedingten Vollzugs und die damit verbundene Verlängerung der Probezeit um ein Jahr sowie gegen die Verurteilung zur Bezahlung der Verfahrenskosten für das Wider-