6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 4. April 2021 teilweise angefochten (pag. 167 ff.). Seine Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 60.00, ausmachend CHF 3'900.00 (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), gegen die Verurteilung zur Bezahlung der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Ziff.