4. Der Beschuldigte sei für die Kosten im Zusammenhang mit seinen Verfahrensrechten (Mandatierung des sprechenden Anwaltes) für das Gerichtsverfahren vor dem Regionalgericht Oberland sowie für das Berufungsverfahren vor dem hiesigen Obergericht mit pauschal je CHF 2’250.00, total CHF 4’846.50 (inkl. Mwst. von 7,7%) zu entschädigen. 5. Die Entschädigung gemäss Ziff. 4 hiervor sei direkt auf das Kanzleikonto des Unterzeichnenden zu überweisen.