2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 10. August 2022 (pag. 196) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht wirtschaftliche Verhältnisse, datierend vom 8. August 2022 (pag. 190 ff.), eingeholt. Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 200 ff.).