1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) vom 25. November 2021 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der groben Verletzung von Verkehrsregeln, der Übertretung gegen die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen sowie der Übertretung gegen die Taxigesetzgebung, alles begangen am 31. Oktober 2020 um 23:55 Uhr auf der C.________ (Strasse) in D.________, schuldig erklärt (pag. 121, Ziff. I.1. – I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).