1. Zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Die Untersuchungshaft von 89 Tagen wird im Umfang von 89 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe vom 29.04.2021 bis 03.11.2021 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 20'130.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'500.00. III. Weiter wird verfügt: