Die Voraussetzungen von Art. 21 und 24 Verordnung (EU) 2018/1861 für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind daher erfüllt. Es ist folglich die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im SIS anzuordnen. V. Kosten und Entschädigung